Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde novelliert. Informationen zu allen Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie hier.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Alle Änderungen 2023/2024

Von Immanuel Grätz
Bild: Fördergelder für eine Heizung
Durch die Novelle der GEG ergeben sich lukrative Fördergelder für Sie.

Mit einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll ab dem 01. Januar 2024 der Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt werden. So sollen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Es wird jedoch keine sofortige Austauschpflicht geben und bestehende Anlagen können weiterhin betrieben und repariert werden.

In diesem Artikel finden Sie alle Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, was diese möglicherweise für Sie bedeuten und welche Fördermöglichkeiten sich Ihnen bieten.


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    Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

    Die erste Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 01. November 2020 verabschiedet und diente als Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

    Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu verbessern und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, um die für 2045 geplante Klimaneutralität zu erreichen.

    Um dies zu ermöglichen, stellt das GEG eine Reihe von Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und bei Neubauten eingehalten werden müssen. So gibt es genaue Vorschriften für die Dämmung der Gebäudehülle, welche Art von Heizung eingebaut werden darf und wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Energien sein muss, mit dem die Heizung betrieben wird.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    • Ab dem 01. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie (EE) betrieben werden 
    • In Bestandsgebäuden gilt diese Pflicht erst, wenn die kommunalen Wärmeplanungen abgeschlossen sind. 
    • Es gibt keine sofortige Austauschpflicht 
    • Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie eine Liste mit zulässigen Heizungsarten 
    • Sogar Gas- und Ölheizungen dürfen nach 2024 und vor in Krafttreten der kommunalen Wärmeplanung unter gewissen Voraussetzungen eingebaut werden 
    • Der 31. Dezember 2044 soll das Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen, Heizöl und fossilem Erdgas in Heizungsanlagen sein

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    Was bedeuten die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz für mich?

    Bild: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Das GEG 2023/2024 soll den Umstieg auf Erneuerbare Energien beschleunigen.

    Wie bereits erwähnt, bringen die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz keine Austauschpflicht mit sich. Solange Ihre Heizung nicht älter als 30 Jahre ist und noch funktioniert, darf sie weiterhin benutzt und repariert werden. 30 Jahre alte Brennwert- und Niedertemperaturheizungen dürfen ohnehin weiterhin betrieben werden.

    Für jeden Heizungstausch, nicht nur in Havarie Fällen, sieht das GEG eine grundlegende Übergangsfrist von fünf Jahren vor, bei Gasetagenheizungen gilt eine Frist von bis zu 13 Jahren. In diesem Zeitraum können Sie eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen, bis Sie die Heizung nach Ablauf der Frist durch eine neue ersetzen müssen, die der 65 Prozent EE Auflage entspricht. Unsere Empfehlung ist es jedoch, in diesem Fall direkt eine Heizungsanlage zu installieren, welche die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz 2023/2024 erfüllt.

    Immobilienbesitzer, die seit einem halben Jahr Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag stellen, um von der 65 Prozent-EE-Pflicht befreit zu werden.

    Die Änderungen am GEG gelten zunächst ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Die 65 Prozent Pflicht in Altbauten soll erst gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 der Fall sein und in kleineren Kommunen bis Mitte 2028. In Städten wie Hamburg oder München könnte dies bereits ab 2024 möglich sein. Lassen Sie sich am besten von einem unserer Energieberater beraten, ob Sie die kommunale Wärmeplanung abwarten sollten, welche Heizungen in Ihrem Fall Sinn ergeben oder ob Sie Ihre alte Heizung bereits 2023 auszutauschen sollten.

    Bei der Wahl einer neuen Heizung stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung: 

    • elektrische Wärmepumpen 
    • Biomasseheizungen (insbesondere Pelletheizungen) 
    • Gasheizungen (bei Nutzung von grünen Gasen) 
    • Anschluss an ein Wärmenetz (insbesondere Fernwärme) 
    • Solarthermie (nur in Kombination mit einer weiteren Technologie möglich) 
    • Hybridheizungen 
    • Stromdirektheizungen: Nachtspeicher und Infrarotheizungen 
    • Wasserstoffheizungen 
    • H2-ready-Heizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können)

    Sie können auch selbst eine individuelle Lösung für eine neue Heizung umsetzen, solange rechnerisch nachgewiesen werden kann, dass die Mindestgrenze von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Betrieb erreicht wird. Für sonstige Anforderungen an Ihr geplantes neues Heizsystem wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater.

    Öl- oder Gasheizungen, die ab 2024 und vor Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung installiert werden, müssen über die Zeit zu gewissen Prozentsätzen mit Biomasse oder blauem bzw. grünem Wasserstoff betrieben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei einem Energieberater, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Eine kostenlose Beratung ist vor Installation verpflichtend. Der Eigentümer muss über Implikationen der Wärmeplanung und die steigende Besteuerung von C02 aufgeklärt werden.

    Bedeutung für Mieter

    Es ist beabsichtigt, den Schutz der Mieter vor der Umlage der Investitionskosten sicherzustellen. Wenn beispielsweise eine Biogasheizung installiert wird, dürfen die Kosten für Biogas nur in dem Umfang auf die Mieter umgelegt werden, der auch bei dem Betrieb einer effizienten Wärmepumpe anfallen würde. Dies dient dazu, mögliche hohe Ausgaben, die mit einem Vertrag für umweltfreundliches Gas verbunden sein könnten, zu begrenzen. Eine neue Wärmepumpe kann nur dann als Grundlage für eine Modernisierungsumlage dienen, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht. Im Fall eines Austauschs der Heizungsanlage durch den Vermieter wird die Umlage der Kosten so begrenzt, dass die jährliche Miete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf.


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    Gebäudeenergiegesetz: Die neuen Förderungen

    Um den Umstieg auf erneuerbare Energien einfacher zu machen, will der Staat Förderungen in der Höhe von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten zur Verfügung stellen.

    Grundförderung

    Für alle Heizungsanlagen, die den neuen GEG-Richtlinien entsprechen, wird es eine Grundförderung von 30 Prozent geben. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sinken auf 30.000 Euro pro Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern soll es ab der zweiten Wohneinheit jeweils 10.000 Euro Förderung geben. Ab der siebten Wohneinheit stellt die Regierung 3.000 Euro je Wohnung zur Verfügung.

    Tabelle 1: Übersicht förderfähige Investitionskosten für Heizungstausch 2024

    Gebäude

    Anzahl Wohneinheitenförderfähige Investitionskosten
    Einfamilienhäuser130.000 € pro Wohneinheit
    Mehrfamilienhäuser2-6+ 10.000 € pro Wohneinheit
    WEGab 7+ 3.000 € pro Wohneinheit

    Neben der Grundförderung von 30 Prozent wird es weitere Bonusförderungen geben, welche Eigentümer zusätzlich finanziell entlasten sollen.

    Boni

    Geschwindigkeitsbonus

    Es wird 2024 ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent eingeführt, der bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe beantragt werden kann. Ab 2029 wird die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt. Das soll Eigentümer zu einem schnellen Heizungstausch zu bewegen. Dieser Bonus wird Immobilienbesitzern zur Verfügung gestellt, die eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen und gilt auch für Gasheizung, die 20 Jahre oder älter ist. Damit wird der ehemalige Heizungstauschbonus in Höhe von 10 Prozent ersetzt.

    Einkommensbonus

    Für alle Eigentümer, deren jährliches Bruttoeinkommen per Haushalt unter 40.000 € liegt, wird ein zusätzlicher Einkommensbonus in der Höhe von weiteren 30 Prozent zur Verfügung gestellt.

    Zinsvergünstigte Kredite

    Neben diesen Boni sollen ab Januar 2024 noch Kredite für Sanierungsmaßnahmen angeboten werden, die Tilgungszuschüsse und günstige Zinsen beinhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Bruttojahreseinkommen von 90.000 € nicht überschritten wird. Man will bewusst auch Haushalten den Zugang zu diesen Krediten ermöglichen, die altersbedingt oder einkommensbedingt keinen regulären Kredit erhalten würden. Die Klimaboni, die in früheren Gesetzesentwürfen genannt wurden, entfallen mit den aktuellen Änderungen.

    Förderung 2023 vs. 2024 - Das ändert sich

    Wie bereits beschrieben, sinken zum 01.01.2024 die maximal förderfähigen Investitionskosten in Einfamilienhäusern von 60.000 € auf 30.000 €. Dafür erhöht sich die maximal mögliche Förderung für einen Heizungstausch von 40 Prozent auf 70 Prozent. Die höchstmögliche Erstattung ist für Ihren Heizungstausch ab 2024 dementsprechend 21.000 €.

    Da Sie bis zum 31.12.2023 maximal 40 Prozent Förderung für eine Investitionssumme von bis zu 60.000 € erhalten, liegt die Erstattung in diesem Fall bei 24.000 €. Ein Heizungstausch ohne weitere Sanierungsmaßnahmen kann also in 2023 deutlich lukrativer sein, als in 2024.

    Die BEG - Förderungen von Effizienzmaßnahmen werden durch das neue Gebäudeenergiegesetz ebenfalls berührt. So sinken die höchstmöglichen förderfähigen Investitionskosten für Sanierungsmaßnahmen an Anlagentechnik oder Gebäudehülle zunächst von 60.000 € auf 30.000 €, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bleiben die 60.000 € aber erhalten.

    Es ist ab 2024 auch möglich, die Förderungen und Investitionskosten eines Heizungstausches mit weiteren Effizienzmaßnahmen zu kombinieren. So stehen für den Heizungstausch bis zu 70 Prozent Förderung auf maximal 30.000 € Investitionskosten zur Verfügung, für Einzelmaßnahmen inkl. iSFP stehen 20 Prozent Förderung auf maximal 60.000 € zur Verfügung. Die Summer der Fördergelder beträgt in diesem Fall dann 21.000 € + 12.000 € = 33.000 €.

    Wenn die Investitionskosten für eine neue Heizung bei Ihnen über 30.000 € lägen und Sie 2024 keinen Einkommensbonus erhalten würden, kann sich ein Heizungstausch in 2023 lohnen. Sollte Ihr Haushaltseinkommen jedoch unter 40.000 € brutto pro Jahr liegen, lohnt sich ggf. das Warten bis 2024, da Sie weitere 30 Prozent Förderung erhalten. Um Gewissheit zu erlangen, sollten Sie unbedingt zeitnah ein Gespräch mit unserer Energieberatung führen. Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung, um alle möglichen Fragen zu erläutern.


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    Förderbeispiele & Übersicht

    Bild: Förderung vom BAFA
    Wann genau Sie Ihre Heizung sanieren sollten, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Zur Veranschaulichung haben wir Ihnen zwei beispielhafte Förder-Szenarien dargestellt. Welche neue Heizungsanlage für Sie am meisten Sinn ergibt und wann Sie die Installation beauftragen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Beispiel 1

    Sie wollen Ihre über 20 Jahre alte Gasheizung durch eine nachhaltige Wärmepumpe ersetzen. Die Kosten hierfür liegen laut Handwerkerangebot bei 45.000 €. Wenn Sie den Heizungstausch in 2023 durchführen, erhalten Sie 18.000 € Förderung. Der tatsächliche Preis liegt also nur noch bei 27.000 €.

    Lassen Sie die Wärmepumpe hingegen erst 2024 einbauen, erhalten Sie nur 16.500 € Förderung und zahlen insgesamt 28.500 €. Mit einem Tausch in 2023 würden Sie also 1.500 € sparen.

    Beispiel 2

    Das Bruttojahreseinkommen Ihres Haushalts liegt unter 40.000 €, was Sie für den ab 2024 geltenden Einkommensbonus qualifiziert. Sie wollen Ihre Öl-Heizung durch eine neue Pelletheizung ersetzen und es liegt Ihnen hierfür ein günstiges Angebot in Höhe von 35.000 € vor. Wenn Sie in 2023 umrüsten, erhalten Sie 20 Prozent der Kosten zurück. Sie zahlen somit 28.000 €.

    In 2024 würden Sie jedoch 70 Prozent der 24.500 € erstattet bekommen. Sie zahlen nur noch 10.500 € selber, was eine Ersparnis von 17.500 € im Vergleich zu einem Heizungstausch in 2023 bedeutet.

    Übersicht

    In beiden nachfolgenden Tabellen können Sie die Förderungen für einen Heizungstausch in den Jahren 2023 und 2024 vergleichen. Beachten Sie, dass die Gesamtförderung in 2023 für Investitionskosten von bis zu 60.000 € wirksam ist, in 2024 für Heizungen nur noch bis 30.000 €. 

    Tabelle 2: Förderung für Heizungen 2023

    HeizungGrundförderungWärmepumpenbonusHeizungstausch Bonusmögliche Gesamtförderung
    Biomasse10 %-10 %20 %
    Solarthermie25 %-10 %35 %
    Innovative Heizungstechnik25 %-

    10 %

    35 %
    Wärmepumpe25 %jeweils 5 % (nicht kombinierbar)10 %40 %
    EE-Hybrid25 %5 %10 %40 %
    EE-Hybrid mit
    Biomasseheizung
    20 %5 %10 %40 %
    Gebäudenetz Anschluss25 %-10 %35 %
    Wärmenetz Anschluss30 %-10 %40 %
    Stromdirektheizung---nicht förderfähig


    Tabelle 3: Förderung für Heizungen 2024

    HeizungGrundförderungEinkommensbonusGeschwindigkeitsbonusWärmepumpenbonusmögliche Gesamtförderung
    Wärmepumpe30 %30 %20 %5 %70 %*
    Sonstige förderfähige Heizung30 %30 %

    20 %

    -70 %*
    Stromdirektheizung----in Klärung**

    *Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent gedeckelt. Im Fall der Wärmepumpe wäre sonst ein Fördersatz von bis zu 85 Prozent möglich. **Stand jetzt ist noch nicht bekannt, ob Stromdirektheizungen förderfähig sein werden. 

    Wie Sie sehen, wurde die Förderung für Heizungen im Zuge der GEG Novelle deutlich vereinfacht. Der Heizungstauschbonus entfällt ab 2024, wird aber durch den höheren Geschwindigkeitsbonus ersetzt. Der Einkommensbonus ist neu und der Wärmepumpenbonus für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels bleibt bestehen. Die Beispiele in der Tabelle 3 beinhalten alle möglichen Boni, die auch kombiniert werden können. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen nur ein Bonus oder keiner anfallen. In diesem Fall erhalten Sie nur die Grundförderung von 30 Prozent. Der Prozentsatz der Gesamtförderung ist auf 70 Prozent gedeckelt.


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    Fazit

    Bild: BAFA-Förderung 2021 - BEG
    Wie Sie vom neuen GEG profitieren können, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Der zeitnahe Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien ist nach der ab Januar 2024 gültigen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Es sind jedoch einige Faktoren zu beachten. Bestimmte Heizungen, wie etwa eine Wärmepumpe, können nur in einem gut sanierten Gebäude effizient betrieben werden. Das bedeutet, dass der Einbau einer neuen Heizung im Altbau aus energetischer Sicht nicht unbedingt der erste Schritt sein sollte. Zudem lässt sich nicht pauschal sagen, wann ein Heizungstausch für Sie am lukrativsten ist. In Abhängigkeit von dem Datum Ihres Heizungstausches und der für Sie optimalen Technologie, können Sie viel Geld sparen oder verlieren, wenn Sie die Sanierung im falschen Jahr umsetzen.

    Unsere Energieberater von RENEWA erklären Ihnen, wann der richtige Moment für Ihren Heizungstausch gekommen ist. Zudem beraten wir Sie zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen für den effizienten Betrieb einer neuen Heizung, dazu, welche Heizungsart am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist und welche Fördermittel Sie erhalten. 


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