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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Alle Änderungen 2023/2024

Von Immanuel Grätz
Bild: Fördergelder für eine Heizung
Durch die Novelle der GEG ergeben sich lukrative Fördergelder für Sie.

Mit einer Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde ab dem 01. Januar 2024 der Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt. So dürfen ab 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Es wird jedoch keine sofortige Austauschpflicht geben und bestehende Anlagen können weiterhin betrieben und repariert werden. In diesem Artikel finden Sie alle Änderungen am Gebäudeenergiegesetz und was diese möglicherweise für Sie bedeuten.


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    Gebäudeenergiegesetz: Was ist das?

    Die erste Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 01. November 2020 verabschiedet und diente als Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV).

    Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu verbessern und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, um die für 2045 geplante Klimaneutralität zu erreichen.

    Um dies zu ermöglichen, stellt das GEG eine Reihe von Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und bei Neubauten eingehalten werden müssen. So gibt es genaue Vorschriften für die Dämmung der Gebäudehülle, welche Art von Heizung eingebaut werden darf und wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Energien sein muss, mit dem die Heizung betrieben wird.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    • Ab dem 01. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizungsanlage mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie (EE) betrieben werden 
    • In Bestandsgebäuden gilt diese Pflicht erst, wenn die kommunalen Wärmeplanungen abgeschlossen sind. 
    • Es gibt keine sofortige Austauschpflicht 
    • Im nachfolgenden Abschnitt finden Sie eine Liste mit zulässigen Heizungsarten 
    • Sogar Gas- und Ölheizungen dürfen nach 2024 und vor in Krafttreten der kommunalen Wärmeplanung unter gewissen Voraussetzungen eingebaut werden 
    • Der 31. Dezember 2044 soll das Enddatum für die Nutzung von fossilen Brennstoffen, Heizöl und fossilem Erdgas in Heizungsanlagen sein

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    Was bedeuten die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz für mich?

    Bild: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Das GEG 2023/2024 soll den Umstieg auf Erneuerbare Energien beschleunigen.

    Wie bereits erwähnt, bringen die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz keine Austauschpflicht mit sich. Solange Ihre Heizung nicht älter als 30 Jahre ist und noch funktioniert, darf sie weiterhin benutzt und repariert werden. 30 Jahre alte Brennwert- und Niedertemperaturheizungen dürfen ohnehin weiterhin betrieben werden.

    Für jeden Heizungstausch, nicht nur in Havarie Fällen, sieht das GEG eine grundlegende Übergangsfrist von fünf Jahren vor, bei Gasetagenheizungen gilt eine Frist von bis zu 13 Jahren. In diesem Zeitraum können Sie eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen einbauen, bis Sie die Heizung nach Ablauf der Frist durch eine neue ersetzen müssen, die der 65 Prozent EE Auflage entspricht. Unsere Empfehlung ist es jedoch, in diesem Fall direkt eine Heizungsanlage zu installieren, welche die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz 2023/2024 erfüllt.

    Immobilienbesitzer, die seit einem halben Jahr Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag stellen, um von der 65 Prozent-EE-Pflicht befreit zu werden.

    Die Änderungen am GEG gelten zunächst ab 2024 für Neubauten in Neubaugebieten. Die 65 Prozent Pflicht in Altbauten soll erst gelten, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern Mitte 2026 der Fall sein und in kleineren Kommunen bis Mitte 2028. In Städten wie Hamburg oder München könnte dies bereits ab 2024 möglich sein. Lassen Sie sich am besten von einem unserer Energieberater beraten, ob Sie die kommunale Wärmeplanung abwarten sollten, welche Heizungen in Ihrem Fall Sinn ergeben oder ob Sie Ihre alte Heizung bereits 2023 auszutauschen sollten.

    Bei der Wahl einer neuen Heizung stehen Ihnen folgende Varianten zur Verfügung: 

    • elektrische Wärmepumpen 
    • Biomasseheizungen (insbesondere Pelletheizungen) 
    • Gasheizungen (bei Nutzung von grünen Gasen) 
    • Anschluss an ein Wärmenetz (insbesondere Fernwärme) 
    • Solarthermie (nur in Kombination mit einer weiteren Technologie möglich) 
    • Hybridheizungen 
    • Wasserstoffheizungen 
    • H2-ready-Heizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können)
    • Stromdirektheizungen

    Sie können auch selbst eine individuelle Lösung für eine neue Heizung umsetzen, solange rechnerisch nachgewiesen werden kann, dass die Mindestgrenze von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Betrieb erreicht wird. Für sonstige Anforderungen an Ihr geplantes neues Heizsystem wenden Sie sich bitte an Ihren Energieberater.

    Öl- oder Gasheizungen, die ab 2024 und vor Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung installiert werden, müssen über die Zeit zu gewissen Prozentsätzen mit Biomasse oder blauem bzw. grünem Wasserstoff betrieben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei einem Energieberater, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger. Eine kostenlose Beratung ist vor Installation verpflichtend. Der Eigentümer muss über Implikationen der Wärmeplanung und die steigende Besteuerung von C02 aufgeklärt werden.

    Das neue GEG bringt auch eine Veränderung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit sich. Die Installation einer neuen energieeffizienten Heizung kann mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert werden. Alle Informationen zur aktuellen BEG haben wir für Sie in einem Artikel zusammengefasst. 

    Bedeutung für Mieter

    Es ist beabsichtigt, den Schutz der Mieter vor der Umlage der Investitionskosten sicherzustellen. Wenn beispielsweise eine Biogasheizung installiert wird, dürfen die Kosten für Biogas nur in dem Umfang auf die Mieter umgelegt werden, der auch bei dem Betrieb einer effizienten Wärmepumpe anfallen würde. Dies dient dazu, mögliche hohe Ausgaben, die mit einem Vertrag für umweltfreundliches Gas verbunden sein könnten, zu begrenzen. Eine neue Wärmepumpe kann nur dann als Grundlage für eine Modernisierungsumlage dienen, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht. Im Fall eines Austauschs der Heizungsanlage durch den Vermieter wird die Umlage der Kosten so begrenzt, dass die jährliche Miete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf.


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    Fazit

    Bild: BAFA-Förderung 2021 - BEG
    Wie Sie vom neuen GEG profitieren können, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Der zeitnahe Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien ist nach der ab Januar 2024 gültigen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes noch keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Es sind jedoch einige Faktoren zu beachten. Bestimmte Heizungen, wie etwa eine Wärmepumpe, können nur in einem gut sanierten Gebäude effizient betrieben werden. Das bedeutet, dass der Einbau einer neuen Heizung im Altbau aus energetischer Sicht nicht unbedingt der erste Schritt sein sollte. Zudem lässt sich nicht pauschal sagen, wann ein Heizungstausch für Sie am lukrativsten ist. In Abhängigkeit von dem Datum Ihres Heizungstausches und der für Sie optimalen Technologie, können Sie viel Geld sparen oder verlieren, wenn Sie die Sanierung im falschen Jahr umsetzen.

    Unsere Energieberater von RENEWA erklären Ihnen, wann der richtige Moment für Ihren Heizungstausch gekommen ist. Zudem beraten wir Sie zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen für den effizienten Betrieb einer neuen Heizung, dazu, welche Heizungsart am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist und welche Fördermittel Sie erhalten. 


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