Besondere Bedingungen für Energieberatungsleistungen
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs- und Planungsleistungen, insbesondere im Bereich der Energieberatung, die zwischen der RENEWA (nachfolgend „Berater“ genannt) und dem Auftraggeber geschlossen werden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Berater in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.3 Der Berater behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist hier abrufbar.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Berater die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers (Annahme des Angebots) oder einen vom Auftraggeber unterzeichneten Vertrag dem Auftraggeber schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt hat. Mündliche oder fernmündliche Abreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Beraters zumindest in Textform. Individualabsprachen zwischen den Parteien sind vorrangig.
2.3 Der Berater beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Vertragsschluss und, sofern vereinbart, nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Berater erbringt die Leistungen grundsätzlich in Form eines Dienstvertrages. Geschuldet ist die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung und die Erstellung des Gutachtens/Berichts, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. eine bestimmte Energieeinsparung, die Gewährung von Fördermitteln oder die Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen).
3.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots und der Auftragsbestätigung.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten Termine als voraussichtliche Zieltermine.
3.4 Die Leistungen des Beraters beschränken sich auf die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Der Berater übernimmt ausdrücklich keine Funktionen der Bauleitung im Sinne der Landesbauordnungen (LBO). Die Verantwortlichkeit für die Überwachung der Verkehrssicherungspflichten, die Baustelleneinrichtung, die Arbeitssicherheit sowie die gewerkübergreifende Koordinierung verbleibt vollumfänglich beim Auftraggeber oder einem von ihm gesondert beauftragten Dritten. Eine unentgeltliche Koordinierung von Handwerkerangeboten durch den Berater begründet keine Ausweitung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs auf eine Bauleiterrolle.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Berater alle für die Durchführung der Beratung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten (z.B. Baupläne, Verbrauchsabrechnungen, Anlageninventare) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Rechtzeitigkeit im Sinne dieser Vorschrift meint eine Bereitstellung spätestens drei Monate vor Ablauf einer jeweils geltenden Förderfrist durch Zugang der Unterlagen und Informationen bei dem Berater.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung oder unvollständigen bzw. fehlerhaften Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, einschließlich der Ablehnung oder des Widerrufs von Fördermitteln.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass der Berater und seine Beauftragten zum Zwecke der Datenerhebung und Begutachtung zu den vereinbarten Terminen freien Zugang zu den betroffenen Liegenschaften und Anlagen erhalten.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm vorgelegten Förderanträge, Förderzusagen und sonstigen förderrelevanten Unterlagen vor Freigabe sorgfältig und vollständig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl der Wohneinheiten, Maßnahmenumfang und Fördergegenstand. Mit der ausdrücklichen oder konkludenten Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert oder verhindert dies die Leistungserbringung durch den Berater, so entfällt die Haftung des Beraters für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden. Der Berater ist berechtigt, die dadurch entstandenen Mehrkosten und den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.
5.2 Die Vergütung ist in vollem Umfang fällig nach Ablieferung des Beratungsberichts und Rechnungsstellung, sofern keine abweichenden Zahlungspläne (z.B. Abschlagszahlungen) vereinbart wurden.
5.3 Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
5.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, insbesondere der Verzugszinssatz im Geschäftsverkehr.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
6.1 Der Berater verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Beratungstätigkeit zur Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
6.2 Der Auftraggeber ist ebenfalls zur Geheimhaltung aller Informationen des Beraters verpflichtet, die als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind (insbesondere die verwendeten Methoden und das Know-how des Beraters).
6.3 Der Berater ist berechtigt, den Auftrag nach erfolgreichem Abschluss unter Nennung des Objekts als Referenzprojekt zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
7.1 Der Berater haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung des Beraters ist ausgeschlossen für Verzögerungen oder Ablehnungen von Fördermitteln, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
a) Die letztendliche Ermessensentscheidung der Förderstelle.
b) Die Nichterfüllung der Förderbedingungen durch den Kunden.
c) Die Ausschöpfung oder das Ende der verfügbaren Fördermittel beim Fördergeber ("leere Fördertöpfe").
d) Verzögerungen oder Fehler im Bearbeitungsprozess bei der Förderstelle.
7.2 Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit: Die Haftung für Schäden, die auf einer einfachen oder leichten Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
7.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Beraters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflicht des Beraters.
7.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, die aus der Beratung oder der Umsetzung von Empfehlungen resultieren, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.5 Der Berater übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten. Eine Haftung, die auf der Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit dieser Daten beruht, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Daten war für den Berater offensichtlich erkennbar.
7.6 Da der Berater keine Bauleiterfunktion übernimmt (siehe Ziffer 3.4), ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus der mangelhaften Baustelleneinrichtung, Verletzungen der Verkehrssicherungspflichten oder mangelnder Arbeitssicherheit resultieren. Dies gilt auch dann, wenn der Berater vor Ort faktisch Koordinierungshilfen leistet, sofern diese nicht explizit als entgeltliche Bauleitungsleistung schriftlich vereinbart wurden. Der Berater haftet insbesondere nicht für Ausführungsmängel der vermittelten Handwerker; eine gesamtschuldnerische Haftung mit den ausführenden Gewerken ist ausgeschlossen.
8. Kündigung und Beendigung
8.1 Da es sich um einen Dienstvertrag handelt, kann der Vertrag vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.
8.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Berater berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch den Wert der infolge der Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen sowie dessen anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB analog).
8.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den vom Berater erstellten Gutachten, Berichten, Entwürfen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen verbleiben beim Berater.
9.2 Der Berater räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Unterlagen (auch auszugsweise) sowie deren Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Beraters.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
10.2 Details zum Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber gesondert bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
10.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Berater die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Beraters, also Hamburg.
11.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers gegenüber dem Berater (z. B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail, Brief). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Individuelle Abreden zwischen den Vertragsparteien haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.