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Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoG): Das gilt für Hauseigentümer ab 2026

Marco Bergholz von RENEWA berät Kunden am Schreibtisch zu Sanierungs-Pflichten
Durch die Novelle der GEG ergeben sich lukrative Fördergelder für Sie.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoG) hat die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Ziel der Reform ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik zu geben und gleichzeitig die energetische Modernisierung von Gebäuden weiterhin gezielt zu fördern.

Doch was bedeutet das konkret für Hauseigentümer? Welche Heizungen sind künftig erlaubt? Wie entwickelt sich die Förderung? Und lohnt sich eine energetische Sanierung weiterhin?

In diesem Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Änderungen – und worauf Sie jetzt achten sollten.



Inhalte auf dieser Seite


    Warum wurde das Gebäudeenergiegesetz ersetzt?

    Das Gebäudeenergiegesetz hatte in den vergangenen Jahren für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Besonders die Diskussion um die sogenannte 65-Prozent-Regel führte bei vielen Eigentümern zu Unsicherheit darüber, welche Heizungen künftig überhaupt noch eingebaut werden dürfen.

    Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung nun einen technologieoffeneren Ansatz. Eigentümer sollen künftig selbst entscheiden können, welche Heiztechnik am besten zu ihrem Gebäude und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten passt. Gleichzeitig sollen Klimaschutzziele weiterhin durch Förderprogramme und langfristige Anforderungen erreicht werden.

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    • Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG).
    • Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.
    • Eigentümer können wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
    • Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridheizungen sowie Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich.
    • Die Heizungsförderung wird fortgeführt, aber stärker nach Einkommen gestaffelt.
    • Die maximal förderfähigen Kosten sinken zunächst auf 28.000 Euro und werden künftig schrittweise weiter reduziert.

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    Freie Wahl der Heiztechnik

    Bundestag in Berlin
    Mit dem GModG kann die Heiztechnik frei gewählt werden

    Die wichtigste Änderung betrifft die Heizungswahl.

    Die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt.

    Damit können künftig wieder verschiedene Heizsysteme eingebaut werden, darunter:

    • Wärmepumpen
    • Fernwärmeanschlüsse
    • Hybridheizungen
    • Biomasseheizungen
    • Gasheizungen
    • Ölheizungen

    Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Heizsysteme gleichermaßen gefördert werden. Die staatlichen Zuschüsse konzentrieren sich weiterhin vor allem auf klimafreundliche Heizlösungen wie Wärmepumpen oder den Austausch alter fossiler Heizungen.


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    Gasheizungen bleiben erlaubt – langfristig gelten jedoch neue Vorgaben

    Auch Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu machen.

    Deshalb gelten künftig schrittweise strengere Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe:

    • Ab 2028 soll eine Grüngasquote eingeführt werden.
    • Ab 2029 steigt der verpflichtende Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise an.
    • Spätestens ab 2045 dürfen nur noch klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden.

    Für Eigentümer bedeutet das: Eine Gasheizung bleibt zunächst zulässig. Langfristig können jedoch steigende Brennstoffkosten und gesetzliche Anforderungen die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.


    Neue Heizungsförderung ab 21. Juli 2026

    Modell-Haus neben Geldmünzen
    Wann genau Sie Ihre Heizung sanieren sollten, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.

    Die wichtigsten Änderungen:

    Förderung wird stärker am Einkommen ausgerichtet

    Haushalte mit geringem Einkommen profitieren künftig stärker.

    Zu versteuerndes HaushaltseinkommenMaximaler Zuschuss
    bis 30.000 €bis zu 22.400 €
    30.001–40.000 €bis zu 19.600 €
    40.001–50.000 €bis zu 15.680 €
    über 50.000 €bis zu 12.880 €

    Familien profitieren zusätzlich von einem Kinderzuschlag. Je minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom für die Förderung maßgeblichen Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch kann eine höhere Förderstufe erreicht werden.

    Förderfähige Kosten sinken

    Die maximal förderfähigen Investitionskosten werden für die erste Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf 28.000 Euro reduziert.

    Ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Bis Ende 2030 liegt die Förderobergrenze nur noch bei 22.000 Euro.

    Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert

    Auch der Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen wird schrittweise abgesenkt.

    • ab 21.07.2026: 16 %
    • ab 01.02.2027: 12 %
    • ab 01.08.2027: 8 %
    • ab 01.02.2028: 4 %
    • ab 01.08.2028: 0 %

    Wer frühzeitig modernisiert, profitiert daher weiterhin von den höchsten Zuschüssen.

    Was bedeutet das für Hauseigentümer?

    Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig wird die Förderlandschaft komplexer.

    Vor einer Investition sollten deshalb folgende Fragen geklärt werden:

    • Welche Heiztechnik passt wirtschaftlich zum Gebäude?
    • Welche Förderprogramme können kombiniert werden?
    • Wie hoch fällt die tatsächliche Förderung aus?
    • Welche Sanierungsmaßnahmen sind langfristig sinnvoll?

    Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich häufig eine ganzheitliche Betrachtung, bei der Heizung, Gebäudehülle und Fördermittel gemeinsam geplant werden.

    Warum sich ein individueller Sanierungsfahrplan weiterhin lohnt

    Auch wenn sich die Förderbedingungen geändert haben, bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ein wichtiges Instrument.

    Er zeigt Schritt für Schritt auf, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. So lassen sich Investitionen besser planen und Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.

    Gerade bei umfangreicheren Sanierungen sorgt der iSFP für Planungssicherheit und hilft dabei, spätere Fehlentscheidungen zu vermeiden.


    RENEWA begleitet Sie von der Planung bis zur Förderung

    RENEWA Beraterin klärt Kunden im Hamburger Showroom über Förderung verschiedener Gewerke auf.
    Wie Sie vom neuen GModG profitieren können, erfahren Sie von Ihrem Energieberater.

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich – eine professionelle Planung wird dadurch wichtiger denn je.

    Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei:

    • der Auswahl der passenden Heiztechnik
    • der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
    • der Prüfung aller Fördermöglichkeiten
    • der Beantragung von KfW- und BAFA-Förderungen
    • der Baubegleitung und Sanierungsplanung

    So stellen Sie sicher, dass Ihre Modernisierung nicht nur technisch überzeugt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt wird.

    Jetzt kostenlos beraten lassen

    Sie möchten wissen, welche Auswirkungen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf Ihr Gebäude hat?

    Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Energieberater von RENEWA. Gemeinsam finden wir die passende Sanierungslösung und sichern die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben.


    Zum Autor: Vincent Kern

    Vincent Kern, Energieberater bei RENEWA vor dem Bürogebäude

    Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.

    Vincents Anliegen: energetische Sanierungen ganzheitlich denken – von der Planung bis zur Umsetzung auf der Baustelle. Hier gelangen Sie zu Vincents LinkedIn Profil.


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