Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoG): Das gilt für Hauseigentümer ab 2026
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoG) hat die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Ziel der Reform ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik zu geben und gleichzeitig die energetische Modernisierung von Gebäuden weiterhin gezielt zu fördern.
Doch was bedeutet das konkret für Hauseigentümer? Welche Heizungen sind künftig erlaubt? Wie entwickelt sich die Förderung? Und lohnt sich eine energetische Sanierung weiterhin?
In diesem Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Änderungen – und worauf Sie jetzt achten sollten.
Warum wurde das Gebäudeenergiegesetz ersetzt?
Das Gebäudeenergiegesetz hatte in den vergangenen Jahren für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Besonders die Diskussion um die sogenannte 65-Prozent-Regel führte bei vielen Eigentümern zu Unsicherheit darüber, welche Heizungen künftig überhaupt noch eingebaut werden dürfen.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung nun einen technologieoffeneren Ansatz. Eigentümer sollen künftig selbst entscheiden können, welche Heiztechnik am besten zu ihrem Gebäude und ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten passt. Gleichzeitig sollen Klimaschutzziele weiterhin durch Förderprogramme und langfristige Anforderungen erreicht werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.
- Eigentümer können wieder frei zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
- Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridheizungen sowie Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich.
- Die Heizungsförderung wird fortgeführt, aber stärker nach Einkommen gestaffelt.
- Die maximal förderfähigen Kosten sinken zunächst auf 28.000 Euro und werden künftig schrittweise weiter reduziert.
Freie Wahl der Heiztechnik
Die wichtigste Änderung betrifft die Heizungswahl.
Die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt.
Damit können künftig wieder verschiedene Heizsysteme eingebaut werden, darunter:
- Wärmepumpen
- Fernwärmeanschlüsse
- Hybridheizungen
- Biomasseheizungen
- Gasheizungen
- Ölheizungen
Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Heizsysteme gleichermaßen gefördert werden. Die staatlichen Zuschüsse konzentrieren sich weiterhin vor allem auf klimafreundliche Heizlösungen wie Wärmepumpen oder den Austausch alter fossiler Heizungen.
Gasheizungen bleiben erlaubt – langfristig gelten jedoch neue Vorgaben
Auch Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu machen.
Deshalb gelten künftig schrittweise strengere Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe:
- Ab 2028 soll eine Grüngasquote eingeführt werden.
- Ab 2029 steigt der verpflichtende Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise an.
- Spätestens ab 2045 dürfen nur noch klimaneutrale Brennstoffe genutzt werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Eine Gasheizung bleibt zunächst zulässig. Langfristig können jedoch steigende Brennstoffkosten und gesetzliche Anforderungen die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
Neue Heizungsförderung ab 21. Juli 2026
Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Förderung wird stärker am Einkommen ausgerichtet
Haushalte mit geringem Einkommen profitieren künftig stärker.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Maximaler Zuschuss |
|---|---|
| bis 30.000 € | bis zu 22.400 € |
| 30.001–40.000 € | bis zu 19.600 € |
| 40.001–50.000 € | bis zu 15.680 € |
| über 50.000 € | bis zu 12.880 € |
Familien profitieren zusätzlich von einem Kinderzuschlag. Je minderjährigem Kind werden 10.000 Euro vom für die Förderung maßgeblichen Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch kann eine höhere Förderstufe erreicht werden.
Förderfähige Kosten sinken
Die maximal förderfähigen Investitionskosten werden für die erste Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf 28.000 Euro reduziert.
Ab Februar 2027 sinkt dieser Betrag alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Bis Ende 2030 liegt die Förderobergrenze nur noch bei 22.000 Euro.
Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert
Auch der Bonus für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen wird schrittweise abgesenkt.
- ab 21.07.2026: 16 %
- ab 01.02.2027: 12 %
- ab 01.08.2027: 8 %
- ab 01.02.2028: 4 %
- ab 01.08.2028: 0 %
Wer frühzeitig modernisiert, profitiert daher weiterhin von den höchsten Zuschüssen.
Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig wird die Förderlandschaft komplexer.
Vor einer Investition sollten deshalb folgende Fragen geklärt werden:
- Welche Heiztechnik passt wirtschaftlich zum Gebäude?
- Welche Förderprogramme können kombiniert werden?
- Wie hoch fällt die tatsächliche Förderung aus?
- Welche Sanierungsmaßnahmen sind langfristig sinnvoll?
Gerade bei älteren Gebäuden lohnt sich häufig eine ganzheitliche Betrachtung, bei der Heizung, Gebäudehülle und Fördermittel gemeinsam geplant werden.
Warum sich ein individueller Sanierungsfahrplan weiterhin lohnt
Auch wenn sich die Förderbedingungen geändert haben, bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ein wichtiges Instrument.
Er zeigt Schritt für Schritt auf, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. So lassen sich Investitionen besser planen und Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.
Gerade bei umfangreicheren Sanierungen sorgt der iSFP für Planungssicherheit und hilft dabei, spätere Fehlentscheidungen zu vermeiden.
RENEWA begleitet Sie von der Planung bis zur Förderung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich – eine professionelle Planung wird dadurch wichtiger denn je.
Unsere Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei:
- der Auswahl der passenden Heiztechnik
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Zum Autor: Vincent Kern
Vincent Kern ist seit 2022 im Bereich der energetischen Gebäudesanierung tätig und arbeitet als Energie-Effizienzexperte bei RENEWA. Nach seinem Einstieg über ein Traineeprogramm und der Weiterentwicklung zum Junior-Energieberater bringt er heute fundierte Erfahrung in die Planung und Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen ein. Mit seinem Hintergrund im Ingenieurwesen sowie seiner handwerklichen Ausbildung verbindet er technisches Know-how mit praktischer Umsetzungskompetenz.
Vincents Anliegen: energetische Sanierungen ganzheitlich denken – von der Planung bis zur Umsetzung auf der Baustelle. Hier gelangen Sie zu Vincents LinkedIn Profil.